Mitglied werden
Aufnahmeantrag
Vereinsbeiträge
(unverändert seit dem 01.07.2016)
Personengruppe | Beitrag Tennis |
Beitrag Hauptverein |
Gesamt |
Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre | 27 € | 66 € | 93 € |
2 Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre | 54 € | 96 € | 150 € |
ab dem 3.Kind | 66 € | 128,70 € | 194,70 € |
Studenten, Azubis |
27 € | 84 € | 111 € |
Erwachsene ab 18 Jahre | 86 € | 108 € | 194 € |
Erwachsene mit 2 oder mehr Kinder |
46 € | 204 € | 250 € |
Ehepaare | 76 € | 216 € | 292 € |
Familienbeitrag, 1 Erw. mit 1 Kind | 58 € | 174 € | 232 € |
Familienbeitrag, 2 Erw. mit 1 Kind |
97 € | 211,50 € | 308,50 € |
Familienbeitrag, 2 Erw. mit mind. 2 Kindern | 112 € | 211,50 € | 323,50 € |
Senioren ab 65 Jahre |
86 € | 60 € | 146 € |
Informationen zum Mitgliedsbeitrag
Eine Mitgliedschaft in der Tennisabteilung ist nur möglich, wenn auch eine Mitgliedschaft im Hauptverein
besteht. Dafür können alle anderen Angebote des Vereins genutzt werden.
Die Höhe der Beiträge wird jährlich in den jeweiligen Mitgliederversammlungen festgelegt.
Die Zusatzbeitrag der Tennisabteilung wird in zwei Abschlägen am 1.März und 1.September fällig und wird vom Kassenwart durch Bankeinzug eingezogen.
Der Hauptverein zieht seinen Beitrag vierteljährlich ein
Jugendliche werden mit dem 18. Geburtstag automatisch auf den Erwachsenenbeitrag umgestellt
Auszubildende, Studenten, Zivil- oder Wehrdienstleistende erhalten gegen Nachweis einen ermäßigten Beitrag
Die Tennisabteilung erhält rd. 75 % der von den Mitgliedern an den Hauptverein gezahlten Beiträge zurück.
Durch die Mitglieder zu erbringende Arbeitsleistungen
Um den Spielbetrieb auf der Tennisanlage dauerhaft zu sichern ist regelmäßig ein erheblicher Unterhaltungsaufwand erforderlich. Um die Kosten hierfür möglichst niedrig zu halten, sind alle Mitglieder aufgefordert mitzuhelfen. Die Arbeitstermine auf der Tennisanlage werden rechtzeitig am schwarzen Brett oder auf der Homepage bekannt gemacht. Die Stunden können auch durch Thekendienst im Clubhaus geleistet werden.
Laut Beschluss der Mitgliederversammlung am 25.02.2013 ist jedes Mitglied verpflichtet jede Saison 4 Arbeitsstunden zu leisten
Hiervon befreit sind: passive Mitglieder, Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und Mitglieder, die in der Saison das 70. Lebensjahr erreichen.
Mitglieder, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen ersatzweise 7,50 € pro nicht geleisteter Stunde bezahlen. Der Betrag wird automatisch zum Ende der Saison eingezogen.